10.Juni
Grundrechte im Grundgesetz
Grundrechte. Jeder von uns wird eine ungefähre Vorstellung davon haben,
was Grundrechte sind und bestimmt sogar einige nennen können.
Aber wie funktionieren Grundrechte wirklich?
In Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes steht:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und
nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Auf den ersten Blick ist dieser Satz eher unscheinbar.
Allerdings verstecken sich allein darin schon 4 Grundrechte,
die zu den wichtigsten Freiheiten unserer heutigen Zeit zählen.
Die Tatsache, dass die meisten Grundrechte nur sehr kurz gefasst sind,
macht sie für Nicht-Juristen zunächst eher unzugänglich.
Wenn man sich jedoch mit ihnen beschäftigt,
wird man - wie ein Dozent einmal - feststellen,
dass "je länger der Text eines Grundrechtes ist, desto wertloser ist es".
Wie also beurteilt das Bundesverfassungsgericht einen
hochkomplexen Fall mit hunderten Seiten Akten
anhand eines einzelnen Satzes? Im Lauf der letzten
60 Jahre hat sich dafür eine hochdifferenzierte
Vorgehensweise herausgebildet, die Seán uns vorstellen wird.
Abstrakt ist das und staubtrocken, Spannung kommt rein,
sobald man aktuelle Probleme behandelt und
die derzeit spannendste Grundrechtsproblematik
ist der Widerstreit von Überwachungsstaat und individueller Freiheit.
Seán möchte ausdrücklich an unsere tolle Diskussion bei
den Utopien anknüpfen und als Beispielfall die Online-Durchsuchung
(und wenn noch Zeit ist, den großen Lauschangriff) mit uns diskutieren
und unsere Lösung mit der des Bundesverfassungsgerichts vergleichen.
Wir freuen uns auf Seáns Darstellung und eine spannende Diskussion!